Unsere Schritte zu einem erfolgreichen Berufungsverfahren

Freie und besetzbare Professuren werden vom Präsidium der Hochschule auf Antrag des Fachbereiches öffentlich mit einer Bewerbungsfrist von vier Wochen ausgeschrieben. Die Ausschreibung muss die Stelle, den Aufgabenbereich, die geforderten Einstellungsvoraussetzungen und den Zeitpunkt der Besetzung enthalten. Die Ausschreibung ist vor Veröffentlichung vom Fachministerium zu genehmigen.

Für jede zu besetzende Professur bildet der Fachbereich eine Berufungskommission mit allen Statusgruppen. Um die Qualität des Berufungsverfahrens zu sichern, wird bei der Zusammensetzung auf eine geschlechterparitätische Zusammensetzung geachetet. Auch Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen und Universitäten werden für eine ausreichende fachliche Expertise hinzugezogen.

Die Berufungskommission bereitet den Berufungsvorschlag vor, indem sie das Berufungsverfahren durchführt und einen Berufungsbericht erstellt, der einen begründeteten Berufungsvorschlag mit erkennbarer Reihenfolge enthält.

Aus den eingegangen Bewerbungen trifft die Berufungskommission eine Vorauswahl nach folgenden Kriterien:

  1. abgeschlossenes Hochschulstudium gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 NHG (Fachrichtung),
  2. pädagogische Eignung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 NHG,
  3. besondere Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 NHG,
  4. besondere Leistungen bei der Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 c Satz 2 NHG,
  5. Erfüllung der in der Stellenausschreibung genannten fachlichen Qualifikationen

Auf Grundlage der Vorauswahl beschließt die Berufungskommission, welche Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung mit Probelehrveranstaltung einzuladen sind. Nach Durchführung der persönlichen Vorstellungen und Probelehrveranstaltungen beschließt die Berufungskommission, welche Bewerberinnen und Bewerber für die Aufnahme in den Berufungsvorschlag qualifiziert sind.

Die Berufungskommission beschließt den Berufungsvorschlag auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen, ggf. der angeforderten Gutachten und der Ergebnisse der persönlichen Vorstellung der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Der Berufungsbericht gliedert sich in einen Ablaufbericht über das Berufungsverfahren und in eine Begründung des Berufungsvorschlags und wird nach Fertigstellung dem Fachbereichsrat, dem Senat und der Hochschulleitung vorgelegt. Danach wird der Berufungsvorschlag in seiner Gesamtheit mit allen erforderlichen Unterlagen dem Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur weitergeleitet.

Die Berufung der Professorinnen und Professoren erfolgt durch das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur.